Ihr Anspruch auf Ernährungsberatung

Ihr Anspruch auf Ernährungsberatung

Als Kassenpatient haben Sie Anspruch auf Ernährungsberatung, und da ich als zertifizierte Ernährungsberaterin bei den Krankenkassen gelistet bin, bezuschussen die meisten Kassen meine Beratung mit bis zu 100 %.

Unterschieden werden meine Leistungen in Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Die Ernährungsberatung richtet sich dabei an gesunde Menschen, die präventiv etwas für ihre Gesundheit tun wollen, z.B. um eine Mangelernährung oder Krankheiten vorzubeugen (nach §20 SGB V). Wenn Sie bereits erkrankt sind und eine gezielte Ernährung den Heilungsprozess unterstützen soll, ist für Sie eine Ernährungstherapie sinnvoll (nach §43 SGB V).

Wie kommen wir zusammen?

Sie mailen mir kurz Ihr Anliegen und wir vereinbaren einen Telefontermin. Oder Sie rufen mich direkt an. Wir klären in einem kurzen kostenlosen Gespräch, welche Art der Beratung für Sie in Frage kommt und welche Formulare Sie gegebenenfalls für Ihren Arzt und Ihre Krankenkasse für die Bezuschussung benötigen. Diese stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Dann vereinbaren wir einen ersten Termin.